Bahn fahren
Oh je...... auch das noch.
Ich bin stolzer Eigentümer einer Bahncard 25. ich fahre gerne Eisenbahn!
Ich lasse nach wie vor das Auto stehen, wenn die Bahn eine
Alternative ist. Im ländlichen Bereich ist der Nahverkehr das nicht immer.
Teilweise sind die Anbindungen beim Umsteigen schlecht, teilweise
fährt abends kein Zug/Bus mehr.
Inzwischen öffnet sich die Schere bei den Fahrtkosten im Vergleich
zu E-Autos.
Nun ja, das ist wohl so.
Trotzdem bin ich sehr froh, dass es die Bahn und Busse gibt.
Deshalb habe ich diese Unterseite jedoch nicht angelegt. Leider tun
sich beim Benutzen der Eisenbahn ungeahnte Schwierigkeiten auf.
Davon will ich hier berichten:
Wenn man eine Fahrkarte kauft, mit bestem Wissen und Gewissen und muss dann in einer Kontrolle im Zug zur Kenntnis nehmen, dass man ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist und deshalb mit 60 € zusätzlich zur Kasse gebeten wird, dann ist mir das einfach zu viel.
1. Fall: Im Jahr 2004:
Fahrt von Gengenbach nach Zell a.H.
Ich fahre mit meinem damals 8 jährigen Sohn und benutze für die
Fahrt eine Punktekarte: Im Aushang steht Gengenbach - Zell a.H. 2
Punkte Erwachsener. Für die normale Fahrkarte steht: Kinder bezahlen
die Hälfte. Die Punktekarte wird für "besonders preisbewusste"
empfohlen. Somit beziehe ich den Hinweis "Kinder zahlen die
Hälfte" auch auf die Punktekarte. Es kam zu einer Kontrolle, der
Kontrolleur bezichtigt mich des schwarzfahrens für meinen Sohn. Der
Kontrolleur behauptet, die Preisermäßigung gilt bei der Punktekarte
nicht für Kinder. Es kommt zu Meinungsverschiedenheiten im
vollbesetzen Zug. Ich werde des Schwarzfahrens bezichtigt, mein Sohn
heult, der ganze Triebwagen bekommt mit, ich, auch noch als Lehrer, fahre schwarz.
Mehrere Mitreisende kennen mich, darunter viele Schüler von mir. Der
Imageschaden ist immens. Nach langem hin- und her und nachschauen
auf dem Aushang beim Fahrkartenautomat während einem Halt an einem
Bahnhof, stellt sich folgendes heraus: Es ist richtig, der Hinweis
"Kinder zahlen die Hälfte" ist dick gedruckt bei Einzelfahrkarte. Im
umfangreichen Text des Kleingedruckten ist dann zu entdecken , dass
das nicht bei Punktekarten gilt, sonst wären die Fahrten mit der
Punktekarte billiger als mit der Schülerfahrkarte....... so
erklärt es mir der Schaffner. Der
Kontrolleur wollte nun "ein Auge zudrücken", der geschilderte
Affenzirkus im Zug ging jedoch vorraus. Ich wollte nun die 40 €
zahlen um dann Widerspruch einzulegen, der Kontrolleur war dazu aber
nicht mehr zu bewegen....
Ja um himmels Willen, muss denn der Kunde für den Wirrwarr im
Tarifdschungel gerade stehen? Die SWEG ist wohl nach wie vor
der Meinung. Diese Regelung gilt auch noch 13 Jahre später. **
Auf das
Anschreiben von
damals auf diesen Vorgang wurde bis heute nicht reagiert.
** Dez 2017: Ich habe mir den Tarifdschungel der TGO
(Tarif-Verbund-Ortenau) informiert. Es wurden vielfältige
Änderungen vorgenommen, auch diese:
Quelle:
http://www.ortenaulinie.de/,Lde/Startseite/Fahrkarten/Einzelfahrkarte.html
Das ist nun verständlicher, aber die Kinder fahren nicht
mehr zur Hälfte.
Noch eine Bemerkung: Zum Start der TGO,
ca. im Jahr 2000 kostet die 20er Punktekarte 12 DM.
Im Vergleich der Dieselpreis im Jahr 2000: 1Liter 1,60 DM
Im Jahr 2018 kostet die 20er Punktekarte19 € das entspricht
37 DM. Im Vergleich der Dieselpreis im Jahr 2018:
1Liter 1,20 € = 2,32 DM
aktuell im Dezember 2019 kostet die 20er Punktekarte 20,60 € das entspricht
40,20 DM. Im Vergleich der Dieselpreis im Jahr 2019:
1Liter 1,22 € = 2,37 DM
Diese Preispolitik bringt kaum einen Pendler in Bus und Bahn.
Bei zunehmender Elektromobilität: Momentan fahre ich mit dem
Elektroauto für 20,60 € etwa 1200 km an Sprit-(Strom)kosten. Von der
Solaranlage: 160 kWh/1000km x 0,102 € = 16,32 €/1000 km
Mit der Punktekarte 20 Punkte: 2,5 x Offenburg Zell a.H = 125 km.
Mit dem Elektroauto kostet das mich an Strom: 2,20 € also etwa 1/10.
Auch wenn ich die Stromkosten mit 30 Cent/kWh ansetze: Für die 125
km benötige ich dann 6€.
Mit einem Diesel PKW (5l/100 km) kosten 125 km etwa 7,50 €.
Natürlich ist mir bekannt, dass die km- Kosten für das Auto zwischen
20 und 80 Cent/km sind, aberwenn das Auto sowieso vor der Tür
steht.......
2. Fall: Im Jahr 2017
Fahrt von Zell a.H. nach Aalen und zurück
Näheres folgt hier noch genauer
Kurz:
Ich fahre mit einer Sparpreis-Fahrkarte: S-Bahn/Regionalbahn Zell a.H.
nach Offenburg, ICE nach Karlsruhe, IC nach Aalen. Zurück IC Aalen
nach Karlsruhe, ICE nach Offenburg Regionalbahn/S-Bahn nach Zell
a.H. Ich habe jedoch folgendem Text (Schriftgröße ca.5 bis
6) auf der Fahrkarte: KA-Hbf*NV
VIA:Biberach(Baden) hier Schriftgröße 8. Dieser
Hinweis sollte mir reichen, zu erkennen, dass ich nicht von Karlruhe
wie bei der Hinfahrt den ICE nehmen darf, sondern ab Karlsruhe den
Nahverkehrzug nehmen muss.
Der Schaffner im ICE KA -OG verpasste mir eine
"Fahrpreisnacherhebung -Produkt: ohne Fahrkarte für Fahrgast"
über 60€
Hätte ich das Kleingedruckte auf der Fahrkarte entziffern können, dann
wäre ich auch gerne mit dem Nahverkehrzug gefahren, denn genau in
den Zug musste ich in Offenburg eh wechseln nach einem 20
min-Aufenthalt. Ich habe keinen Zeitgewinn erreicht, auch die Kosten
wurden mir vom Arbeitgeber erstattet, es gab keine Vorteile
für mich. Weil ich den kleingedruckten, in Abkürzungen verfassten
Text auf der Fahrkarte nicht interpretieren konnte, sind wir
inzwischen bei Kosten von aktuell 214,76 €. Mahnbescheid
ausgestellt, Widerspruch eingelegt.
Natürlich ägere ich mich und investiere unnütz Zeit in
diesen Vorgang. Ökonomisch gesehen, wäre es besser gewesen, die 60 € zu
bezahlen. Aber: Mir geht es darum, die Zumutungen für die Kunden
durch vollkommen kundenunfreundliche Praktiken zu beheben. Mir
scheint es, dass die Bahn Vertriebs GmbH kein Interesse hat oder
auch keine Befugnisse hat, Missstände nach oben zu melden. Zum Thema
Qualitätsmanagement: Man soll alle möglichen Feedbacks geben:
z.B. wie war der Service im Speisewagen.
Wenn nun "das Kind in den Brunnen gefallen ist", dann bleibt man
stur und behauptet, es hat alles seine Richtigkeit. Eine so winzige
Fahrkarte mit daraus resultierendem Minitext ist nicht notwendig.
Der Automat kann jetzt schon größere Formate ausdrucken, warum nicht
bei dem gültigen Dokument, nämlich der Fahrkarte.
Der DB in Baden-Baden ist das jedoch egal. Warum ich das behaupte:
Es wurde mir nie ein Schlichtungsverfahren vorgeschlagen, obwohl
dies möglich ist.
Im Interesse aller Kunden fechte ich diesen Fall nun mit großem
Zeitaufwand durch, in der Hoffnung, dass die Bahn in diesem Bereich
ihre Qualität verbessert, sprich Sparpreisfahrkarten ausstellt, die
der Kunde auch lesen und interpretieren kann. Bisher ist der Text
höchstens geeignet eine chiffrierte Botschaft an das Zugpersonal zu
senden mit dem versteckten Hinweis: Den können wir nun doppelt
abkassieren und auch noch in die Schublade der Schwarzfahrer
stecken.
Die Veröffentlichung des Vorganges mache ich in der Hoffnung, dass solch eine Fahrkartengestaltung bald der Vergangenheit angehört. DB intern ist das wohl freiwillig leider nicht möglich.
Dokumente zu dem Vorgang:
- Kopie Fahrkarte
(alles was aus dem Fahrkartenautomat kam)
- Fahrpreisnacherhebung 60€
- Erstes Anschreiben an die
Deutsche Bahn 28. April 2017
- Von Deutscher Bahn 23. Mai 2017
- Von Deutscher Bahn
07. Juli 2017
- An Deutsche Bahn 12. Juli 2017
- Von Deutscher Bahn
07. August 2017
Weitergabe an Inkassounternehmen:
- Infoscore
10. Sept. 2017
- Infoscore
21. Sept 2017
Weitergabe an Rechtsanwalt
- Schreiben RA
4. Oktober 2017
- Mahnbescheid über 214,76 €
17. Oktober 2017
-
Widerspruch 24. Oktober 2017
- Anschreiben an RA 27. Oktober 2017
Mal schauen was jetzt passiert........
Stand 03. März. 2018: Ich habe bisher nichts mehr gehört,
weder von der Bahn, RA, Gericht.
Stand 22. Dez. 2019: Immer noch keine Reaktion -> Die Bahn hat
zurückgezogen!
Über den weiteren Vorgang werde ich hier berichten.
Stand: 20. Februar 2018 Neumaier