LernfelderDie Inhalte sind in Lernfeldern festgeschrieben. Unten dargestellt ist der Rahmenlehrplan für Berufsschulen für Baden-Württemberg. Vor den Inhalten für die Lernfelder ist eine allgemeine Zielformulierung für den Unterricht vorgeschaltet. Danach kommt eine Kurzübersicht über die Lernfelder Aus den doch allgemeinen Lernfeldern wurden von Lehrern in BW sogenannte Standards entwickelt für die verschiedenen Berufe. Das Problem war die zentrale Prüfungserstellung für die Abschlussprüfung Teil II. Diese wird in BW an den Schulen durchgeführt. Die Prüfungsleistung wird an die IHK weitergegeben. Diese Standards werden regelmäßig aktualisiert. Momentaner Stand (April 2017) Version 6. Diese Standards werden veröffentlicht auf der Seite ( Lehrerfortbildungsserver BW) jedoch passwortgeschützt Die Lernfelder 1 bis 4 entsprechen dem ersten Ausbildungsjahr. Im ersten Ausbildungsjahr sind die Lernfelder für alle elektroberufe gleich. Somit können im ersten Ausbildungsjahr Mischklassen gebildet werden.
Lernfeld 1 Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen Lernfeld 2 Elektrische Installationen planen und ausführen Lernfeld 3 Steuerungen analysieren und anpassen Lernfeld 4 Informationstechnische Systeme bereitstellen Die Lernfelder 5 bis 8 entsprechen dem zweiten Ausbildungsjahr. Lernfeld 5 Elektroenergieversorgung
für Geräte und Lernfeld 8 Geräte herstellen und prüfen Lernfeld 9 bis 13 entsprechen dem dritten + vierten Ausbildungsjahr.
für den AusbildungsberufElektroniker für Geräte und Systeme/ Elektronikerin für Geräte und Systeme
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.05.2003)
Teil I: Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den
berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der
Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der
entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder dem sonst
zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das
Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame
Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972” geregelt. Der
Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem
Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der
Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine
berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende
Fachbildung gegliedert. Auf der
Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans,
die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden
die Abschlussqualifikation in einem anerkannten
Aus-bildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in
weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule
vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für
eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in
schulische und berufliche Fort- und Weiter-bildungsgänge
geschaffen. Der
Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für
den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes
Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung
wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt,
in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei
kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung
dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die
Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders
geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung
angemessen berücksichtigt werden. Die Länder
übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in
eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass
das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der
fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen
Ausbildungsordnung erhalten bleibt. Teil
II: Bildungsauftrag
der Berufsschule Die
Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der
dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die
Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie
arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an
der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die
Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und
allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der
Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die
Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum
Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung.
Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur
Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer
und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich
dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der
Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene
Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden
einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: · Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK)
· Ausbildungsordnungen
des Bundes für die betriebliche Ausbildung. Nach der
Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK
vom 15.03.1991) hat die Berufsschule zum Ziel,
· “eine
Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit
allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
· berufliche
Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden
Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im
Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
· die
Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu
wecken;
· die
Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen
Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben
verantwortungsbewusst zu handeln.” Zur
Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
· den
Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik
ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
· unter
Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung
berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen
vermitteln;
· ein
differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten,
um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den
jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft
gerecht zu werden;
· im
Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte
umfassend stützen und fördern;
· auf
die mit Berufsausübung und privater Lebensführung
verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen
und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung
aufzeigen. Die
Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht
und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich
ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B. · Arbeit und Arbeitslosigkeit · friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität · Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
· Gewährleistung
der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personal-kompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet
die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert,
sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und
das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet
die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle
Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und
Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu
klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen
zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und
fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie
Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen,
Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur
ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter
Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet
die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu
verstehen sowie sich mit anderen rational und
verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu
verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die
Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen
aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II). Teil
III: Didaktische
Grundsätze Die
Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den
Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule
zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die
Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu
selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von
Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in
der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung
auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen
gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen
von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die
Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des
Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen
Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen
geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies
bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der
Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen
erfolgt. Auf der
Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse
werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung
handlungsorientierten Unterrichts folgende
Orientierungspunkte genannt:
· Didaktische
Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung
bedeutsam sind (Lernen für Handeln).
· Den
Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst
selbst ausgeführt oder aber
· Handlungen
müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant,
durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich
bewertet werden.
· Handlungen
sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen
Wirklichkeit fördern, z.B. technische,
sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische,
soziale Aspekte einbeziehen.
· Handlungen
müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in
Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert
werden . · Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konflikt-bewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches
Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen
miteinander verschränkt. Es lässt sich durch
unterschied-liche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. Teil
IV: Berufsbezogene
Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für
die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und
Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme ist mit
der Verordnung über die Berufsausbildung in den
industriellen Elektroberufen vom 03.07.2003 (BGBl. I S.
1144) abgestimmt. Der
Ausbildungsberuf ist nach der
Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit dem Berufsfeld
Elektrotechnik zugeordnet. Der
Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des ersten
Ausbildungsjahres mit dem berufsbezogenen fachtheoretischen
Bereich des Rahmenlehrplans für das schulische
Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im
ersten Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr
erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen
Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr. Die Rahmenlehrpläne für die
Ausbildungsberufe
Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin (Beschluss der
KMK vom 07.01.1987) und
Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin
(Beschluss der KMK vom 07.01.1987) werden durch den
vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Für den
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher
Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der
"Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer
Ausbildungsberufe" (Beschluss der KMK vom 18.05.1984)
vermittelt. Ziele und
Inhalte des Rahmenlehrplans beziehen sich auf die
beruflichen Qualifikationen und das Ausbildungsberufsbild
des Elektronikers/der Elektronikerin für Geräte und Systeme. Elektroniker für Geräte und
Systeme/Elektronikerinnen für Geräte und Systeme stellen
elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach
Kundenanforderungen her und halten sie in Stand. Der
Rahmenlehrplan geht von folgenden Zielen aus: Die
Schülerinnen und Schüler · arbeiten überwiegend im Team und kommunizieren im Rahmen der beruflichen Tätigkeit inner- und außerbetrieblich mit anderen Personen, auch aus anderen Kulturkreisen; · beraten und betreuen Kunden, analysieren Kundenanforderungen zur Konzeption von elektronischen Geräten und Systemen; · beachten Normen und Vorschriften, nutzen technische Regelwerke und Bestimmungen, Datenblätter und Beschreibungen, Betriebsanleitungen und andere berufstypische Informationen auch in englischer Sprache; · nutzen aktuelle Informations- und Kommunikationssysteme zur Beschaffung von Informationen, Bearbeitung von Aufträgen, Dokumentation und Präsentation der Arbeitsergebnisse; · konzipieren auch rechnergestützt elektronische und konstruktive Gerätekomponenten; · führen auch softwaregestützt technische Berechnungen zur Konzeption elektronischer Systeme, Geräte und Komponenten sowie Berechnungen zur Kostenkalkulation durch; · planen und steuern Arbeitsabläufe; kontrollieren, dokumentieren und bewerten Arbeitsergebnisse;
· beachten
bei der Planung und Durchführung der Arbeit ergonomische,
ökonomische, · installieren und konfigurieren Hard- und Softwarekomponenten; · richten Fertigungsanlagen und Prüfsysteme ein; · wenden Normen, Vorschriften und Regeln zur Sicherung der Produktqualität an, sichern die störungsfreie Arbeit von Anlagen und Systemen und tragen zur ständigen Verbesserung der Arbeitsabläufe bei; · entwickeln Vorgehensweisen für die Inbetriebnahme; · prüfen die Schutzmaßnahmen;
· wenden
Prüf- und Messverfahren an, leiten aus Fehlerdiagnosen
Folgerungen für Fehlerbeseitigung, Fertigungsoptimierung
oder konstruktive Änderungen ab. Die Lernfelder des Rahmenlehrplans
orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und
betrieblichen Geschäftsprozessen. Deshalb erhalten das
kundenorientierte Berufshandeln und die Auftragsabwicklung
einen besonderen Stellenwert und sind bei der Umsetzung der
Lernfelder in Lernsituationen besonders zu berücksichtigen. Die Vermittlung der Kompetenzen und
Qualifikationen sollte an berufstypischen Aufgabenstellungen
auftrags- und projektorientiert in Kooperation mit den
anderen Lernorten erfolgen.
Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte sowie
sicherheitstechnische, ökonomische bzw.
betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den
Lernfeldern integrativ zu vermitteln. Für die Vermittlung
englischsprachiger Elemente unterhalb der
Kommunikationsebene sind entsprechende Ziele und Inhalte mit
40 Unterrichtsstunden in die Lernfelder integriert. In den
Lernfeldern des ersten Ausbildungsjahres wird ein
Schwerpunkt auf den Erwerb eines berufsfeldbreiten
grundlegenden Wissens im Kontext typischer,
berufsübergreifender beruflicher Handlungsabläufe gelegt.
Berufsspezifische Aspekte sind durch die Auswahl geeigneter
Beispiele und Aufgaben zu berücksichtigen. Die
Gegenstände der Zwischenprüfung oder des Teiles 1 der
Abschlussprüfung sind in den Zielen und Inhalten der
Lernfelder 1 bis 6 berücksichtigt. Die neue Form der Abschlussprüfung
erfordert auch von der Berufsschule ein neues Konzept der
integrativen Vorbereitung auf die Prüfungssituation. Der
ganzheitliche und integrative Ansatz der Abschlussprüfung
spiegelt sich insbesondere in den Kompetenzerweiterungen im
siebenten Ausbildungshalbjahr wider. Die Lernfelder des
siebenten Ausbildungshalbjahres berücksichtigen insbesondere
die beruflichen Einsatzgebiete in ihrer komplexen
Projekt-Aufgabenstellung. Diese komplexen Aufgabenstellungen
ermöglichen es einerseits, bereits vermittelte Kompetenzen
und Qualifikationen zusammenfassend und projektbezogen zu
nutzen und zu vertiefen und andererseits zusätzliche
einsatzgebietsspezifische Ziele und Inhalte in Abstimmung
und Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zu
erschließen. Anliegen aller Lernfelder ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Zur Betonung ausgewählter Sachverhalte von Personal- und Sozialkompetenz sowie von Methoden-, Lern- und Kommunikationskompetenz sind diese in einigen Lernfeldern ausdrücklich verankert. Sie sind in allen anderen Lernfeldern situativ und individuell unter besonderer Berücksichtigung berufstypischer Ausprägungen aufzugreifen und durch Anwendung zu festigen und zu vertiefen.
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Stand: 26.März 2017 Neumaier |