Gesetzesregelungen

Im Jahr 2025 sind mehrere Gesetzte erlassen worden zum Thema Solaranlagen, Messeinrichtungen, gesteuerte und variable Verbraucher wie Batterie, Wallbox und Wärmepumpe.

2 Gesetze will ich hier etwas näher betrachten:

Das Solarspitzengesetz und das Energiewirtschaftsgesetz mit dem §14a

Die Gesetze sind sehr gut kommentiert, deshalb hier eine Auswahl an Links:

Solarspitzengesetz
Betrifft alle Solaranlagen ab 2 kWp bis 100 kWp. Es geht darum, das Netz zu stabilisieren bei sehr viel Solareinspeisung. Dieses Gesetz betrifft alle, die eine Solaranlage haben und über das EEG Strom ins Netz abgeben zu einem auf 20 Jahre gesicherten Preis. Details hier:
Energieagentur Niedersachsen
e.on
youtube Firma sma 4:14 min
Youtube Firma Solaris 14:53 min

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit dem §14a Hier geht es darum variable Verbraucher (Wallbox, Batterie, Wärmepumpe) bei Netzengpässen abzuregeln. Im Gegenzug, quasi als Belohnung, gibt es reduzierte Netzentgelte. Die Wirkung dieses Gesetzes gilt ohne Solaranlage. Natürlich dürfen sie eine Solaranlage betreiben. Wenn sie eine Batterie, Wallbox und Wärmepumpe haben, dann wäre es echt doof wenn sie keine Fotovoltaikanlage auf dem Dach haben

Die Netzentgelte sind bei jedem Energieversorgungsunternehmen unterschiedlich geregelt. Den Netzversorger kann man sich nicht aussuchen.

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben kann man sich einen Stromanbieter frei aussuchen. Da besteht auch die Möglichkeit, variable Strompreise zu nutzen. Hier gibt es viele Anbieter. Ich habe mich für OStrom entschieden ein Startup aus Berlin. Die arbeiten mit meinem Energiemanagementsystem E3DC zusammen. Das bedeutet mein E3DC System bekommt die aktuellen Strompreise über eine Datenschnittstelle von OStrom geliefert. Das ginge z.B. auch mit Tibber. Hier sehen sie die aktuellen variablen Strompreise. Man erkennt: Variable Strompreise sind nicht automatisch günstig!

Hier können sie die Börsenstrompreise nachschauen bei den Energie-Charts von Fraunhofer, wichtig bei der Planung e-Auto laden.

Im wesentlichen geht es um den §14a EnWG. Hier die 3 Module nochmals kurz erklärt:
Modul 1: Ein Stromzähler im Haus, kein Smartmeter. Sie erhalten einen Pauschalbetrag erstattet. Das sind je nach Netzbetreiber in etwa 130 bis 170 €/Jahr, unabhängig vom Verbrauch.

Modul2: Sie haben einen zusätzlichen separaten Zähler normalerweise für die Wärmepumpe. Solange das kein Smartmeter ist, erhalten sie eine Netzentgeltreduzierung von 60%, was in etwa 6 Cent/kWh ausmacht.

Modul3: Erweiterung des Modul 1 wenn sie endlich ein Smartmeter erhalten. Sie erhalten reduzierte Netzentgelte. Wie schon bekannt. Die genauen Bedingungen legt ihr Netzbetreiber fest. Dem sind sie ausgeliefert. Die variablen Netzentgelte müssen in 3 Stufen am Tag aufgeteilt werden und müssen mindestens 2 Quartale im Jahr angeboten werden. Warum nur 2 Quartale? Keine Ahnung.
Hier die Regelungen von meinem Netzbetreiber:

Im ersten Quartal (Januar, Februar, März) sind keine reduzierten Netzentgelte vorgesehen. Freund der Wärmepumpe und E-Mobilität ist das Überlandwerk Mittelbaden wohl weniger.

Höhe der variablen Netzentgelten beim Überlandwerk Mittelbaden 2025
Höhe der variablen Netzentgelten beim Überlandwerk Mittelbaden 2026

Fördermöglichkeiten für Gebäude
Es gibt sehr umfangreiche Möglichkeiten der Förderung im Bereich Energieeffizienz wie E-Auto, Isolierung und Lüftung Gebäude, Heizungsaustausch, Solar, usw. Die Förderungen kommen zumeist aus Landes- und Bundesgesetzen. Umgesetzt werden diese Vorhaben von verschiedenen Institutionen. Hier eine WEB-Seite: Energetische Förderprogramme für Gebäude Land BW